6. Vorwurf gemäss Strafbefehl (Anklage) Mit Strafbefehl vom 15. April 2016 (pag. 3) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er als Lenker eines Personenwagens den mitgeführten Hund ungenügend gesichert habe. Der Hund soll sich frei auf dem Rücksitz befunden haben, und habe sich hin und her bewegen können. Zudem sei der rechte Rücksitz heruntergeklappt gewesen, so dass der Hund sich weiter zwischen Kofferraum und den Rücksitzen hin und her habe bewegen können.