Diese ging fristgerecht am 6. März 2017 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 74 ff.), woraufhin der Schriftenwechsel mit Verfügung vom 7. März 2017 als geschlossen erachtet wurde (pag. 80 f.). 3. Anträge des Beschuldigten In der Berufungserklärung vom 31. Januar 2017 stellte der Beschuldigte folgende Anträge (pag. 61): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Oberland vom 11. November 2016 sei aufzuheben und A.________ sei freizusprechen. 2. A.________ sei eine angemessene Entschädigung zuzusprechen. 3. Die Verfahrenskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen.