1. Erstinstanzliches Urteil Der Gerichtspräsident des Regionalgerichts Oberland erklärte mit Urteil vom 11. November 2016 A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges), begangen am 28. März 2016, und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Weiter wurde er zur Bezahlung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1‘207.00, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘150.00 und Auslagen von CHF 57.00, verurteilt (pag. 38 f.).