8. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 5. Juli 2017 ein Beschwerdeverfahren und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 17 f.). Mit Eingabe vom 12. Juli 2017 reichte die POM fristgerecht die Beschwerde- und Vollzugsakten ein und stellte den begründeten Antrag auf Abweisung der Beschwerde (pag. 23 f.).