VI. Verfügungen Wie festgestellt, handelt es sich beim Reisepass um eine Fälschung, welche in Anwendung von Art. 69 Abs. 1 StGB eingezogen wird. Die Einziehung dient dazu, einen weiteren Gebrauch und damit eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu verhindern. 12 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Mai 2017 ist insofern in Rechtskraft erwachsen, als: A.________ freigesprochen wurde: