10 CHF 30.00 festzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Geldstrafe von CHF 2‘100.00 innert nützlicher Frist wird bezahlen können und es ist dem Verhältnismässigkeitsprinzip folgend auf eine solche zu erkennen. 20. Fazit Strafzumessung Zusammengefasst ist festzuhalten, dass der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à CHF 30.00, total ausmachend CHF 2‘100.00, zu verurteilen ist. V. Kosten und Entschädigung