Der Beschuldigte ist mehrfach und bezüglich des rechtswidrigen Aufenthalts auch einschlägig vorbestraft. Obwohl er bereits mehrere Freiheitsstrafen zu verbüssen hatte, hat ihn dies bis anhin nicht von weiterer Delinquenz abhalten können. Zwar hält sich der Beschuldigte zurzeit nicht rechtswidrig in der Schweiz auf. Aufgrund der angestrebten Heirat ist zudem auch denkbar, dass der Beschuldigte künftig über einen ordentlichen Aufenthaltstitel verfügen wird. Sein bisheriges Verhalten und die Vorstrafen zeugen jedoch von einer gewissen Gleichgültigkeit gegenüber der hiesigen Rechtsordnung.