18. Täterkomponenten Diesbezüglich kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 136 f., S. 17 f. der Entscheidbegründung). Der Beschuldigte lebt mit seiner Verlobten C.________ zusammen, welche er in Kürze zu ehelichen beabsichtigt. Dem aktuellen Leumundsbericht kann weiter entnommen werden, dass der Beschuldigte am 30. Juli 2017 alkoholisiert in einer Bar angetroffen, und aufgrund aggressiven Verhaltens zwecks Identitätsfeststellung auf eine Polizeiwache verbracht werden musste (pag. 179). Das festgestellte Verhalten war jedoch offensichtlich nicht von strafrechtlicher Relevanz (pag.