Schliesslich steht fest, dass der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 10. Mai 2016 um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung der Heirat ersuchte (pag. 77). Dieses Gesuch wurde insoweit gutgeheissen, als der Migrationsdienst dem Beschuldigten mit Schreiben vom 27. September 2017 mitteilte, dass sein Aufenthalt bis am 26. Dezember 2017 formlos toleriert werde (pag. 200). Unklar ist, ob sich der Beschuldigte vor dem Strafvollzug im Zeitraum vom 24. Juli 2015 bis zum 19. August 2015 in der Schweiz aufgehalten hat.