Inhaltlich werfen seine Aussagen jedoch durchaus Fragen auf. Nach Ansicht der Kammer ist insbesondere fraglich, wieso der Freund des Beschuldigten einen gefälschten Pass verschicken sollte, ohne den Beschuldigten darüber zu informieren. Ein solches Vorgehen ist eher schwer nachvollziehbar. Auch die Schilderung des Beschuldigten, sein Freund habe den Pass von Guinea persönlich nach Spanien gebracht, da er ohnehin nach Spanien haben reisen wollen, und dort dann per Post aufgegeben, macht wenig Sinn.