Sein Aussageverhalten lässt nach Ansicht der Kammer keinen eindeutigen Schluss zu. Der Beschuldigte brachte konstant vor, er sei zwar davon ausgegangen, dass der Pass echt sei, es sei ihm jedoch nicht möglich, abschliessend zu beurteilen, ob es sich tatsächlich um eine Fälschung handle oder nicht. Auch bezüglich der Frage, wie er in den Besitz des gefälschten Passes gelangt sei, machte er im Wesentlichen gleichbleibende Aussagen. So gab er zusammengefasst an, der Pass sei ursprünglich in seinem Heimatland ausgestellt worden, und er habe diesen bei seiner Abreise nach Europa zurückgelassen.