SR 142.20), angeblich begangen zwischen dem 20. August 2015 und dem 23. Dezember 2015 in Worb, Nidau und anderswo ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten frei. Hingegen befand es den Beschuldigten der Fälschung von Ausweisen, begangen am 21. September 2015 in Bern, sowie der Widerhandlung gegen das AuG durch rechtswidrigen Aufenthalt zwischen dem 24. Juli 2015 und dem 19. August 2015 sowie vom 24. Dezember 2015 bis am 7. November 2016 in Worb, Nidau und anderswo schuldig, und verurteilte ihn hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 2‘320.00.