beliefen sich die Verteidigungskosten des Beschuldigten im Neubeurteilungsverfahren auf CHF 2'511.00 (inkl. Auslagen und MWST). Der ausgewiesene Zeitaufwand von 9.25 Stunden erscheint allerdings mit Blick auf die soeben gemachten Ausführungen zum Inhalt des Neubeurteilungsverfahrens als nicht mehr geboten. Angemessen erscheint eine Parteientschädigung in der Höhe von höchstens CHF 2‘000.00 (inkl. Auslagen und MWST). 8.4 Verrechnung