-jährig, habe jahrelang klaglos als Notar und Anwalt gearbeitet und geniesse einen einwandfreien Leumund. ________ Da auch der Schuldspruch an sich schon eine Strafe darstelle, sei die Busse – wenn nicht wie beantragt von einer Bestrafung Umgang genommen werde – auf CHF 1.00 festzusetzen, maximal jedoch wie durch die erste Instanz auf CHF 1‘000.00.