7.2 Vorbringen der Parteien Der Beschuldigte beantragt (eventualiter), er sei zu einer Busse von CHF 1.00, höchstens von CHF 1‘000.00, zu verurteilen. Zur Begründung verweist er auf die ausserordentlichen Umstände und auf seine persönlichen Verhältnisse. Die Tatkomponenten seien «geringfügig». Das ihm vorgeworfene Verhalten liege zwölf