52 StGB von einer Bestrafung Umgang zu nehmen (pag. 591 f.). Formell wurde das Urteil der 2. Strafkammer vom 18. März 2016 vom Bundesgericht vollumfänglich aufgehoben und zu neuer Entscheidung an die Kammer zurückgewiesen (Dispositiv-Ziff. 1., pag. 632). Materiell handelt es sich indessen lediglich um eine Teilaufhebung. So wurden die Dispositiv-Ziff.