Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt, was folgt (pag. 654; Hervorhebungen im Original): «1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 3. Juli 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Widerrufsverfahren betreffend das Urteil vom 9. Juli 2003 des Untersuchungsrichteramts II Emmental-Oberaargau eingestellt wurde. 2. A.________ sei schuldig zu sprechen der Urkundenfälschung im Amt, begangen am 16. August 2005 in C.________. 3. A.________ sei zu verurteilen zu: