2 3. Prozessgeschichte im Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 19. Januar 2017 wurde vom Urteil des Bundesgerichts vom 6. Januar 2017 Kenntnis genommen und gegeben sowie die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht gestellt (pag. 634 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigte stimmten mit Schreiben vom 23. Januar 2017 bzw. 9. Februar 2017 der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens zu (pag. 638 f.).