Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 3. Juli 2015 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit das Widerrufsverfahren (PEN 15 222) betreffend das Urteil vom 9. Juli 2003 des Untersuchungsrichteramts II Emmental-Oberaargau, Fraubrunnen (bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von 10 Tagen), eingestellt wurde, unter Auferlegung der Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 450.00 an den Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt: der Urkundenfälschung im Amt, begangen am 16.08.2005 in C.________ und in Anwendung der