Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 16 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 460.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil (Strafbefehl) der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 26.07.2013. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der auf den erstinstanzlichen Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 22‘258.80. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘000.00. IV.