verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 64 Tagessätzen zu CHF 220.00, ausmachend total CHF 14‘080.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil (Strafbefehl) der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 26.07.2013. Die Polizeihaft von 1 Tag wird im Umfang von 1 Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 3‘520.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 16 Tage festgesetzt.