60 ausmachend 1/3 der gesamten Gebühren) und Auslagen von CHF 1‘040.15, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘340.15, an den Kanton Bern; für die amtliche Verteidigung von A.________ wurde Rechtsanwalt B.________ eine Entschädigung von CHF 5‘932.05 (inkl. MWST und Auslagen) ausgerichtet; für die amtliche Verteidigung von A.________ wurde Rechtsanwalt F.________ eine Entschädigung von CHF 591.05 (inkl. MWST und Auslagen) ausgerichtet. II.