Das Strafverfahren gegen A.________ ist insoweit in Rechtskraft erwachsen, als 1. das Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz durch 1.1. durch den Erwerb von verbotenen Seriefeuerwaffen ohne kantonale Ausnahmebewilligung betreffend das Maschinengewehr Bar Nr. ________, die Maschinenpistole RFP Mauser, C96/32 Nr. ________ und das Sturmgewehr, FN Nr. ________, angeblich begangen in der Zeit vom 01.01.2012 - 27.10.2014 in D.________; sowie 1.2. das Nichtmelden von Waffenzubehör (26 Schalldämpfer und Kiste mit diversen Schalldämpfern vgl. Verzeichnis Sicherstellung pag.