25. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung bringt vor, der Grossteil des Waffenlagers, die Waffen und das Waffenzubehör seien im Eigentum der H.________ AG, weshalb die Waffen bereits aus diesem Grund herauszugeben seien. Zuständig für den Entscheid betreffend das weitere Schicksal der Waffen sei die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Geschäfts-Nr. 2016.POM.203 Sn, und erfolge im Verwaltungsverfahren. Es könne auf das Verwaltungsverfahren verwiesen werden.