_ vom 14. Mai 2018 (pag. 966 f.) resultierte eine Entschädigung von CHF 0.00, da der erste Kostenpunkt (Aktenstudium Urteil) erst vom 29. März 2018 datiert. Allerdings hat Rechtsanwalt B.________ am 18. Juli 2017 bereits eine fünfseitige Berufungserklärung eingereicht. Für diese, für das Studium des erstinstanzlichen Urteils sowie für die angefallene Korrespondenz bis am 31. Oktober 2017 wird ihm deshalb eine pauschale amtliche Entschädigung von CHF 1‘750.00 (Aufwand 8 Stunden, Auslagen, MWST) ausgerichtet.