an sich nur die Rück- und Nachzahlungspflichten angefochten hat, sind die amtlichen Entschädigungen der Verständlichkeit wegen erneut im Dispositiv integral wiederzugeben. Die aufgrund der erstinstanzlichen Einstellungen und Freisprüche ausgerichteten Entschädigungen sind im Übrigen nicht angefochten, somit bereits rechtskräftig geworden. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2017 wurde dem Beschuldigten die amtliche Verteidigung entzogen (pag. 875 f.). Rechtsanwalt B.________ ist also nur bis zu diesem Datum amtlich zu entschädigen. Mit Blick auf die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 14. Mai 2018 (pag.