Die abgeurteilte Verkehrsregelverletzung wäre asperiert worden. Unter Berücksichtigung der bereits vorgängig verhängten Sanktion (Busse von CHF 60.00 als angemessene Sanktion) und in Anwendung des Asperationsprinzips (davon 1/3, also CHF 20.00; Gesamtbusse CHF 520.00) ist die teilweise Zusatzstrafe folglich auf CHF 460.00 festzusetzen (kalkulatorisch dargestellt: [500+20]-60 CHF). 20. Bedingter Strafvollzug bezüglich Geldstrafe