19.2 Betreffend Busse Die Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz (Missachten von Schutz- und Sicherheitsvorschriften) hätten zeitlich gesehen teilweise mit dem Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 28. Juni 2011 (P11 10 147) beurteilt werden können. Eine teilweise Zusatzstrafe ist jedoch mangels Gleichartigkeit der Strafen nicht möglich.