Hier ist zwar die Stückzahl geringer, hingegen zeichnen sich die Waffen durch eine besondere Gefährlichkeit aus. Für diese Art der unsorgfältigen Aufbewahrung erachtet die Kammer auch eine Busse von CHF 200.00 für angemessen. Aufgrund des Asperationsprinzips ist diese Strafe jedoch nicht kumulativ zu addieren, sondern wird die hypothetische Einsatzstrafe um CHF 150.00 erhöht. Betreffend die Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz finden sich keine Referenzstrafen in den VBRS-Richtlinien.