18.6 Tagessatzhöhe Betreffend die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Beschuldigten ist nicht viel bekannt, da der Beschuldigte trotz gerichtlicher Aufforderung keine Unterlagen vorlegte (vgl. pag. 248 ff.). Der Beschuldigte sagte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, er habe ein Aktiendepot von ca. 2 Millionen Franken. Weiter bekomme er monatlich ca. CHF 891.00 an AHV ausbezahlt. Im Jahr 2014 habe er zudem für CHF 600‘000.00 ein Werkhofareal verkauft. Er habe weiter noch von der Firma CHF 240‘000.00 an Jahreslohn bezogen (pag. 637 Z. 1 ff.)