18.4 Täterkomponenten Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind als neutral zu bewerten. Der Beschuldigte gab anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, er habe eine normale Kindheit gehabt. Er habe eine Schwester und zwei Brüder. Er habe in P.________ die Sekundarschule und in Bern und E.________ das Gymnasium besucht. Anschliessend habe er an der ETH Bauingenieur studiert und dann die C.________ AG betrieben. Später habe er den Zweck der Firma geändert und mehr im Sinne eines Hobbies Waffen verkauft. Er sei 71 Jahre alt, nicht verheiratet und beruflich nicht mehr aktiv.