51 18.2 Asperation Die objektive und die subjektive Tatschwere hinsichtlich des Besitzes der 28 Feuerwaffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen, sind ebenfalls als gerade noch leicht zu bewerten. Es kann grundsätzlich auf das unter E. 18.1 Gesagte verwiesen werden. Gemäss den VBRS-Richtlinien (S. 52) sind für den Besitz einer Feuerwaffe, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuscht, 30 Strafeinheiten auszusprechen. Diese stimmige Referenzstrafe ist vorliegend zu erhöhen, da der Beschuldigte 28 solche Waffen besass.