Der Beschuldigte besass die beiden Seriefeuerwaffen ohne erforderliche Ausnahmebewilligung. Die engmaschige Kontrolle von Seriefeuerwaffen dient der Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften und damit dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung. Den Kontrollen kommen ein erhebliches öffentliches Interesse und eine erhebliche Bedeutung zu. Da der Beschuldigte die Seriefeuerwaffen nicht gemeldet bzw. keine Ausnahmebewilligung beantragt hat, konnten entsprechende Kontrollen nicht vorgenommen werden. Besondere Beweggründe oder eine besondere Verwerflichkeit sind indessen nicht auszumachen.