34 Abs. 1 Bst. e WG, Art. 38 Ziff. 1 SprstG i.V.m. Art. 333 Abs. 3 StGB). 18. Konkretes Strafmass 18.1 Einsatzstrafe Vorab ist anzumerken, dass die nachfolgenden konkreten Festsetzungen der Strafeinheiten nur als rechnerische Grössen zu verstehen sind. Die Kammer beachtet selbstredend das Verbot der reformatio in peius. Der Besitz von verbotenen Seriefeuerwaffen und der Besitz der verbotenen Feuerwaffen weisen die gleich hohe abstrakte Strafdrohung auf. Es ist daher methodisch an den konkret schwersten Vorfall anzuknüpfen.