50 abstrakten Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe auf (Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG). Die Hinderung einer Amtshandlung wird mit einem abstrakten Strafrahmen von Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen bedroht (Art. 286 StGB). Für das unsorgfältige Aufbewahren von Seriefeuerwaffen und das unsorgfältige Aufbewahren von Waffen sowie für die Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz (Missachtung Schutz- und Sicherheitsvorschriften) ist eine Übertretungsbusse auszusprechen (Art. 34 Abs. 1 Bst.