Er liess sie bewusst nicht (gemeinsam) in die zu überprüfende Liegenschaft eintreten. Die Vorbringen der Verteidigung betreffend das Immutabilitätsprinzip gehen im Übrigen an der Sache vorbei. Es ist auch im Strafbefehl mehrfach die Rede von Seriefeuerwaffenkontrolle respektive von Kontrolle (Zeile 3, 7 und 12 des Sachverhaltsbeschriebs), welche Anlass für das verlangte Betreten der Liegenschaft war. Die zwei Aspekte – Zutritt zur Liegenschaft zwecks Seriefeuerwaffenkontrolle – sind untrennbar miteinander verknüpft und betreffen die Amtshandlung. Beides wird im Strafbefehl und von der Vorinstanz umschrieben.