___ erschienen. Der Beschuldigte habe die zu kontrollierenden Seriefeuerwaffen im Eingangsbereich bereitgestellt gehabt. Diese hätten von dem erwarteten einzelnen Polizisten überprüft werden können. Die Polizisten hätten sich aber geweigert, die zur Kontrolle bereitgestellten Seriefeuerwaffen zu kontrollieren und damit ihre Amtspflicht zu erfüllen. Sie hätten darauf beharrt, die Liegenschaft zu betreten. Der Beschuldigte hätte dem Polizisten N.________ den Zutritt gewährt, womit die Polizisten grundlos nicht einverstanden gewesen seien.