44 der Beschuldigte habe die Kontrolle nur durch rein passives Verhalten verhindert. Weiter sei nicht nachgewiesen, dass die Kontrolle von zwei Polizisten hätte durchgeführt werden müssen. Die Kontrolle hätte auch mit einer Person durchgeführt werden können (pag. 705 f. Ziff. 148 ff.). Aus dem Anzeigerapport vom 13.09.2014 (pag. 33 f.) bzw. dem Berichtsrapport vom 05.09.2014 (pag.