13. Hinderung einer Amtshandlung (Strafbefehl C.) 13.1 Sachverhalt und Beweiswürdigung 13.1.1 Erstellter Sachverhalt gemäss Vorinstanz (pag. 769 ff.) Der Beschuldigte bestritt nicht, dass er die beiden Polizisten nicht gemeinsam in der Liegenschaft haben wollte. So führte er anlässlich der Hauptverhandlung aus, er habe nur eine Person bzw. habe er einfach nicht beide Polizisten hereinlassen wollen (pag. 643 Z. 11 ff.). Dies führte er auch in seinem Schreiben vom 14.08.2016 aus (vgl. pag. 516). Weiter hielt er fest, dass er gewusst habe, dass eine Kontrolle stattfinden soll (pag. 643 Z. 20 f.). Durch die Verteidigung wird hingegen geltend gemacht,