Allerdings ist zu beachten, dass der Beschuldigte seit mehr als 30 Jahren keinen Sprengstoff mehr bezogen hat. Das Lager wurde mutmasslich Mitte/Ende der 80-er Jahre stillgelegt (vgl. pag. 14). Bei den Sprengpatronen mit den Etikettierungen auf den Originalverpackungen handelte es sich um Lieferungen aus den Jahren 1972 bis 1977 (pag. 15). Auch ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte seit mehr als 30 Jahren keinen Sprengstoff mehr verbraucht hat. Die Annahme, dass er noch Verbraucher im Sinne des SprstG ist, liegt fern.