Im Nebenstrafrecht – namentlich wenn wie hier bloss ausgeführt wird «Wer Schutz- oder Sicherheitsvorschriften dieses Gesetzes (Art. 17-26) oder einer Ausführungsverordnung missachtet» – ist die exakte Aufzählung sämtlicher massgebender Normen teilweise mit Schwierigkeiten verbunden. Jedoch ist hier klar erkennbar, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird und gestützt auf welche Bestimmungen eine Strafe ausgesprochen wurde. Der Werkhof erfüllt die Anforderungen für die Lagerung von Sprengmitteln nicht. Insbesondere handelt es sich entgegen der Vorschrift von Art. 75 Abs. 1 SprStV um einen dreigeschossigen Bau (vgl. pag.