12.2 Rechtliche Würdigung 12.2.1 Anwendbare Normen a.) Grundsätzliches zum Sprengstoffgesetz Das SprstG trat am 1. Juni 1080 in Kraft. Ziel des Gesetzes war unter anderem die Einführung von Bestimmungen zur Sicherung von Sprengmitteln gegen Diebstahl und Wegnahme durch Unbefugte (Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zu einem Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe vom 20. August 1975; BBI 1975 Nr. 39, S. 1293). Gemäss dem Geltungsbereich des Gesetzes regelt dieses den Verkehr mit Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver (Art. 1 Abs. 1 SprstG).