16 ff.) ergibt sich, dass die Türe zum Obergeschoss geschlossen, jedoch nicht mit einem Schlüssel gesichert war. Im Obergeschoss befanden sich zudem nebst Sprengzündern zwei angebrauchte Bobinen mit Sprengschnur, Sicherheitsanzündschnüre mit angekapselten Sprengzünder, Sprengkapseln sowie weitere Sprengutensilien. Die Zugangstüre zum 1. UG war abgeschlossen und wurde durch einen Schlüsseldienst geöffnet. Im Untergeschoss befand sich ein nicht abgeschlossener Raum