37 «Sprengstoff» sei nicht gefährlich, da er nicht mehr funktionsfähig gewesen sei. Er sei überlagert, d.h. nicht mehr für Sprengungen tauglich gewesen. Es handle sich um Sicherheitssprengstoff, der nur mit Sprengkapsel oder Knallzündschnur zur Detonation gebracht werden könne. Dieser Sprengstoff sei harmlos. Der Sprengstoff dürfte für präzise Sprengungen gar nicht mehr benützt werden. Es könne nicht von einer zerstörerischen Kraft gesprochen werden. Auch die Zündmittel seien nicht mehr funktionsfähig gewesen, weswegen sie keine explosiven Stoffe nach Art. 6 SprstG mehr seien.