12.1.2 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung macht geltend, Sprengstoffe gemäss Art. 5 Abs. 1 SprstG seien einheitliche chemische Verbindungen oder Gemische solcher Verbindungen, die durch Zündung, mechanische Einwirkung oder auf andere Weise zur Explosion gebracht werden könnten und die wegen ihrer zerstörenden Kraft, sei es in freier oder verdämmter Ladung, schon in verhältnismässig geringer Menge gefährlich seien. Zündmittel enthielten gemäss Art. 6 SprstG explosive Stoffe und dienten zur Zündung eines Sprengstoffes. Der im Lager der C.________ AG gefundene