Es sei alles abgeschlossen gewesen und im Kellergeschoss, wo sich der Sprengstoff befinde, sei alles verwachsen gewesen (pag. 642 Z. 21 ff.). Zuvor sei er das letzte Mal 2011 dort gewesen. Mit den Behörden habe er wegen des Sprengstoffes nie Kontakt gehabt. Den Sprengstoff könne man nicht mehr brauchen (pag. 642 Z. 25, 35 und 41). Das Gericht geht gestützt auf die Ausführungen des Beschuldigten davon aus, dass Sprengstoff, Sprengzünder und Anzünd- und Sprengschnur tatsächlich vor Inkrafttreten des Sprengstoffgesetzes erworben worden sind. Dies ergibt sich auch aus den Originaletiketten auf dem Sprengstoff (pag. 15, Sprengstofffund).