___ gelagert und vergessen worden (pag. 359). Anlässlich der Einvernahme vom 22.10.2015 führte der Beschuldigte aus, er habe das Sprengstoffmagazin dort belassen, nachdem die Gemeinde ihm mitgeteilt habe, dass es nicht mehr zonenkonform sei. Es sei ihm nicht in den Sinn gekommen, es zu melden, da allgemein bekannt gewesen sei, dass dort Sprengstoff gelagert worden sei (pag. 353 Z. 95 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, er sei das letzte Mal kurz vor dem 07.12.2014 dort gewesen. Es sei alles abgeschlossen gewesen und im Kellergeschoss, wo sich der Sprengstoff befinde, sei alles verwachsen gewesen (pag.