Der Beschuldigte führte in seiner Stellungnahme vom 22.10.2016 aus, er habe das Baugewerbe mit Stollenbau von seinem Vater übernommen, habe aber nicht genügend Aufträge erhalten. Bei seinem letzten Auftrag habe er sich bei der Anzahl der noch vorzunehmenden Sprengungen verschätzt und zu viel Sprengmaterial bestellt. Dieses sei schliesslich nicht mehr benötigt worden (pag. 359). Die letzte Sprengung habe nicht 1983 stattgefunden, sondern Mitte der 70er-Jahre (pag. 359, pag. 517 und pag. 642 Z. 35 ff.). Seither sei der verbleibende Sprengstoff in G.________ gelagert und vergessen worden (pag.