36 cherheitsanzündschnur hätten sich im Obergeschoss befunden (vgl. Fotos pag. 23 - pag. 26). Ein grosser Teil des Zündmittels sei nicht unter Verschluss gewesen (vgl. Foto pag. 25 und pag. 26) und sei am Boden gelegen. Zudem sei die Tür zum Obergeschoss nicht verschlossen und somit für alle Personen frei zugänglich gewesen. Der Sprengstoff habe sich im Untergeschoss des Werkhofes befunden (vgl. Foto pag. 31). Die Türe zum Keller sei verschlossen gewesen.