Er hätte sich zumindest entsprechend erkundigen müssen. Dies kann von einem Kenner des Geschäfts erwartet werden und wäre dem Beschuldigten zumutbar gewesen. Daran ändert wiederum nichts, dass die ihn am 15. Mai 2012 kontrollierenden Polizisten nicht auf die fehlende Ausnahmebewilligung hingewiesen hatten. Zum einen ist – wie bereits erwähnt – unklar, in welchen Räumen der Liegenschaft die Beamten sich aufgehalten und welche Waffen sie gesehen haben. Die Spazierstöcke befanden sich im Schlafzimmer des Beschuldigten. Zum anderen war es nicht Aufgabe der Polizisten, alle Waffen zu kontrollieren.